Seit Juni 2023 beschäftige ich mich mit unseren Ahnen der Familie Loven, Familie Beyen, Familie Sieben sowie Familie Peeters und Familie Kappertz.
Dabei habe ich viele verschiedene Quellen genutzt.
Von fast allen Personen liegen mir Urkunden, wie z.B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden oder Sterbeurkunden vor.
Aus Geburtsurkunden erfährt man, wann jemand, wo geboren wurde, sowie die Namen der Eltern.
In den Heiratsurkunden steht das Heiratsdatum, Wohnort Geburtsdaten und Berufe der Heiratenden und deren Eltern, sowie die Trauzeugen. In manchen Heiratsurkunden werden später auch die Kinder mit eingetragen, oft als Randvermerk.
In Sterbeurkunden stehen die Geburtsdaten, Sterbedatum und Sterbeort, Beruf, Familienstand und die Namen der Partner.
Neben den Urkunden, werden auch Kirchenbücher, Anträge, Personalakten, Entnatzifizierungsakten, Adressbücher etc.gespeichert, die eingesehen werden können.
Aus Datenschutzgründen gibt es in Deutschland Fristen, innerhalb denen Urkunden nicht einfach so für jeden zugänglich sind. Die Sperrfristen für die Beantragung von Personenstandsurkunden aus dem Standesamt betragen für Geburtsurkunden 110 Jahre, Heiratsurkunden 80 Jahre und Sterbeurkunden 30 Jahre.